Brancheninformationen
Neues EU-Reiserecht (ab Juli 2018)
Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 erfolgt eine umfassende Änderung des Pauschalreiserechts, die erhebliche Änderungen für Reiseveranstalter als auch Reisevermittlernach nach sich zieht. Darüber hinaus hat das Reiserecht die neue Handlungsform des „Vermittlers verbundener Reiseleistungen“ eingeführt.
Leitfaden-Reiserecht-Gastgeber-allgemeiner-Überblick
Infoblatt-Reiserecht-Gastgeber
Infoblatt-Reiserecht-Reiseveranstalter
Infoblatt-Reiserecht-Vermittler
Das neue Recht verpflichtet den Reiseveranstalter, aber auch den sogenannten Vermittler verbundener Reiseleistungen, dem Reisenden vor dem eigentlichen Vertragsschluss Informationsblätter zu übergeben. Bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen erfolgt eine Unterscheidung je nachdem, ob die Leistungen anlässlich eines einzigen Kontakts oder innerhalb von 24 Stunden gebucht wurden sowie dem jeweiligen Buchungsweg, also Buchung in der Vertriebsstelle („offline“) oder mittels eines Online-Buchungsverfahrens.
Formblatt-Reiseveranstalter-on-und-offline
Formblatt-Vermittlung-verbundener-Reiseleistungen-offline-mehrere Besuche
Formblatt-Vermittlung-verbundener-Reiseleistungen-offline-selber-Besuch
Formblatt-Vermittlung-verbundener-Reiseleistungen-online-mehrere-Besuche
Formblatt-Vermittlung-verbundener-Reiseleistungen-online-selber-Besuch
Sonderkonditionen für Insolvenzversicherung über den DTV
Neu ist, dass bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen eine eigene Insolvenzversicherung notwendig wird, wenn für die vermittelten Leistungen Zahlungen vom Kunden entgegengenommen werden. Neu ist auch, dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts – wie bspw. Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gemeinden etc. – eine Insolvenzversicherung abschließen müssen. Als Nachweis der Absicherung von Kundengeldern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz gilt der Sicherungsschein, der direkt als PDF selbst ausgedruckt werden kann.
Zur Insolvenzabsicherung führt der DTV seine bewährte Zusammenarbeit mit der TourVers GmbH (Touristik-Versicherungs-Service GmbH) fort und bietet » Sonderkonditionen für direkte und indirekte Mitglieder mit vereinfachter Bonitätsprüfung an. Zur Inanspruchnahme der Sonderkonditionen wenden Sie sich mit Ihrer DTV-Kundennummer bitte direkt an die TourVers GmbH:
Sonderkonditionen für Betriebshaftpflichtversicherung über den DTV
Über eine Betriebshaftpflichtversicherung muss jeder verfügen, der gelegentlich oder regelmäßig Reisen veranstaltet. Vermittler können auch unbeabsichtigt zum Veranstalter werden, wenn sie bei der Vermittlung mehrerer einzelner Reiseleistungen (verbundener Reiseleistungen) nicht korrekt vorgehen. Für diese Fälle besteht Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter.
Auch für Betriebshaftpflichtversicherungen bietet der DTV in Zusammenarbeit mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG Sonderkonditionen für direkte und indirekte Mitglieder an. Zur Kalkulation der Sonderkonditionen füllen Sie bitte den » Risikofragebogen aus und übermitteln ihn an die HanseMerkur Reiseversicherung AG. Die Sonderkonditionen gelten sowohl für die Haftpflichtversicherung gegen Personen und Sachschäden als auch für die Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden. Zur Inanspruchnahme der Sonderkonditionen wenden Sie sich mit Ihrer DTV-Kundennummer bitte direkt an die HanseMerkur Reiseversicherung AG:
» Betriebshaftpflichtversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung AG
Neue Datenschutzverordnung (ab Mai 2018)
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Ziel der DSGVO ist ein einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der EU. Darin sollen vor allem die Rechte und Kontrollmöglichkeiten derjenigen gestärkt werden, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden (Betroffene). Personenbezogene Daten sollen dadurch stärker geschützt werden.