Vorschriftsflut bei Lebensmittelkennzeichnung

Der betriebliche Alltag eines Unternehmers bzw. Managers ist geprägt von mannigfaltigen Entscheidungen, und zwar im Großen wie im Kleinen. Da sich Unternehmen nicht im rechtsfreien Raum bewegen, ist bei vielen Entscheidungen auch juristische Expertise gefragt, zumal in einer Branche, die Güter zum Verzehr produziert und vertreibt – in der Lebensmittelwirtschaft also. Eine zentrale Rolle spielen hier die Fragen zur Kennzeichnung und zur Bewerbung der Produkte. Aufgrund der komplizierten Materie hat pro agro Mitte Juli 2025 zu eben diesem Thema einen Workshop für die Branche angeboten, der den Teilnehmern wichtige Denkanstöße und Handreichungen gegeben hat. Referent Peter Loosen (Foto) vom Lebensmittelverband Deutschland hat hier noch einmal herausgearbeitet, worauf zu achten ist.

In der Branche spielen Fragen zur Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln eine zentrale Rolle. Dies zum einen, weil die Informations- und Kennzeichnungsverpflichtungen für Lebensmittel in den vergangenen Jahren immer umfangreicher geworden sind, und zum anderen, weil diese auch aufgrund ihrer Komplexität seit Jahren den größten Anteil bei behördlichen Beanstandungen einnehmen – und zunehmend auch im Wettbewerbsverfahren.

Deshalb ist es wichtig, bei der Kennzeichnung von und der Werbung für Lebensmittel alles richtig zu machen. Um nur einige Vorschriften zu nennen: Seit 2011enthält die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 die EU-weit einheitlichen Vorgaben für die verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung. Diese Vorgaben gelten grundsätzlich für alle Lebensmittel. Die Verordnung enthält auch das allgemeine Irreführungsverbot, dessen Anwendung in der Praxis Gegenstand unzähliger Rechtsstreitigkeiten war und ist. Deren wichtigste Inhalte muss man also kennen, um eine irreführende und damit verbotene Werbung für Lebensmittel zu vermeiden.

Eine besondere Ausprägung des allgemeinen Irreführungsverbotes enthält die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, indem sie alle Angaben verbietet, die nicht ausdrücklich durch den europäischen Gesetzgeber zugelassen worden sind. Eigentlich ist es deshalb ganz einfach, denn nur was im Anhang der Verordnung an nährwertbezogenen und in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 an gesundheitsbezogenen Angaben aufgeführt ist, darf man verwenden. Aber leider ist das viel weniger, als man meint; außerdem legen die Gerichte die Verordnung so eng aus, dass von nährwert- und gesundheitsbezogener Werbung ohne Beratung durch den Anwalt oder den Lebensmittelverband nur abgeraten werden kann.

Das sind nur zwei von unzähligen Kennzeichnungsregelungen, denn natürlich bestehen für viele Lebensmittelkategorien zusätzliche Vorgaben. Ob Honig, Konfitüre oder Fruchtsaft, Schokolade, Milch- und Fleischerzeugnisse oder Bio-Lebensmittel – es gibt fast keine Produkte, für die nicht zusätzlich noch besondere Vorgaben zu beachten sind, egal ob in europäischen oder nationalen Vorschriften oder auch nur, weil es aus Sicht der Lebensmittelüberwachung so sein soll. Und auch hier gilt: Was in der Regelung steht, ist das eine, wie es aus Sicht der Behörden und Gerichte „gemacht“ werden muss, ist oft etwas Anderes.

Überdies sind mit den Themen Umwelt und Nachhaltigkeit in den letzten Jahren neue Herausforderungen entstanden. Die Rechtsprechung, was man in Sachen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit sagen darf und was nicht, hat sich ständig fortentwickelt. Inzwischen hat auch der europäische Gesetzgeber das Thema entdeckt, so dass hier in Zukunft detaillierte Vorgaben zu beachten sind. Dabei ist zu erwarten, dass die Umwelt- und Nachhaltigkeitskennzeichnung mindestens so komplex geregelt wird wie die Nährwert- und Gesundheitswerbung. Deshalb wird es auch hier heißen müssen: Nichts geht ohne eingehende Beratung.

Für alle Lebensmittelproduzenten gilt es bei der Kennzeichnung und Bewerbung ihrer Produkte ganz genau aufzupassen. Die Pflichtkennzeichnung ist komplex, und die Lebensmittelüberwachung, NGOs und der Wettbewerb schauen ganz genau hin. Dasselbe gilt für die Werbung und die Tücken insbesondere bei der Werbung mit Gesundheit, Umwelt und Nachhaltigkeit. Hier sind gesetzlichen Vorgaben besonders streng, hinzu kommt die umfangreiche Rechtsprechung. Deshalb sollte man sich gerade bei Gesundheits- und Umweltwerbung unbedingt beraten lassen. Ansprechpartner findet man u.a. auf der Website des Lebensmittelverbandes (siehe auch hier). Oder Sie werben mit Aussagen wie Herkunft, Geschmack, Rezepturen, handwerklicher bzw. regionaler Herstellung. Das ist immer eine gute Alternative mit weniger Fallstricken und interessiert die Konsumenten ebenso.

Für den Lebensmittelverband und seine Mitgliedsunternehmen und -verbände bleiben die Themen Lebensmittelkennzeichnung und -werbung auch in Zukunft ein Arbeitsschwerpunkt.

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Sie sind regelmäßig Gegenstand von Seminaren, etwa dem jährlichen Grundlagenseminar und im kommenden Jahr wieder einem speziellen Kennzeichnungsseminar, die die aktuellen Entwicklungen darstellen. Darüber hinaus gibt es Leitfäden und Broschüren mit den wichtigsten Informationen zu den relevanten Regelungen etwa zur Kennzeichnung und Nährwertkennzeichnung, die allesamt auch über die Verbandsseite erhältlich sind.

Der Lebensmittelverband Deutschland ist seit seiner Gründung vor über 70 Jahren (damals noch als Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde) der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette „vom Acker bis zum Teller“ an, also aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie. Zu seinen Mitgliedern zählen außerdem private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und einige Einzelpersonen. Die beiden Hauptaufgaben des Verbandes sind die Information und Beratung der Mitglieder zu allen Fragen des Lebensmittelrechts einerseits und die Interessenvertretung gegenüber Politik und Behörden andererseits, etwa in Gesetzgebungsverfahren oder auch gegenüber den Behörden. Auf der Webseite des Lebensmittelverbandes gibt es eine Vielzahl von Leitfäden und Broschüren zum Thema, die kostenlos abgerufen werden können.