Die neue europäische Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle wurde am 11. Februar 2025 beschlossen und gilt ab dem 12. August 2026 in allen Ländern der EU. Die meist als PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) abgekürzte Regulierung vereinheitlicht die Regeln für Verpackungen und Verpackungsabfälle und ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Die PPWR regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen von der Gestaltung und Herstellung über die Nutzung bis zur Sammlung und Wiederverwendung. Sie gilt für alle Verpackungen unabhängig vom verwendeten Material und unabhängig davon, ob es sich um eine Produkt-, Transport-, Versand- oder sonstige Verpackung handelt. Worauf die Lebensmittelwirtschaft zu achten hat, analysiert Lena Sellschopf (Foto unten), Senior Projektleiterin, Deutsches Verpackungsinstitut e.V. (dvi).
Das offizielle Ziel der PPWR ist es, den Verpackungsverbrauch und die Menge des Verpackungsabfalls in der EU deutlich zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Ergänzend zur PPWR hat der Bundestag am 11. Juni 2026 das nationale Verpackungsrechtsdurchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen. Es dient dazu, das nationale deutsche Verpackungsrecht an die Vorgaben der PPWR anzupassen.
Folgen für die Lebensmittelwirtschaft
Die Branche ist in besonderem Maß von der PPWR betroffen, da in Deutschland 93 Prozent aller Lebensmittel verpackt verkauft werden. Hersteller, Abfüller, Händler, Importeure, Onlinehändler und Gastronomie-/To-go-Anbieter müssen die von ihnen verwendeten Verpackungen künftig stärker nach Aspekten wie Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz, Rezyklateinsatz, Wiederverwendbarkeit oder Minimierung des Leerraums ausrichten. Auch müssen sie deutlich mehr Berichtspflichten erfüllen und in der Lage sein, in viel größerer Detailtiefe über die verwendeten Verpackungen Auskunft zu geben und ihre Angaben über spezifische Formulare belegen zu können.
Insgesamt gewinnt die Verpackung durch die PPWR noch stärker an Bedeutung. Für Lebensmittelunternehmen ist sie dadurch nicht mehr nur eine Frage von Marketing, Produktschutz oder Logistik, sondern zunehmend eine rechtliche Voraussetzung für den Verkauf. Eine konforme Verpackung wird zur rechtlichen Lizenz für den Marktzugang. Im Umkehrschluss heißt das auch: Ein Lebensmittelprodukt kann inhaltlich einwandfrei, aber trotzdem nicht verkehrsfähig sein, wenn seine Verpackung die PPWR-Anforderungen nicht erfüllt. Außerdem sind in diesem Fall empfindliche finanzielle Strafen zu erwarten.
Was Unternehmen bis zum 12. August 2026 erledigt haben sollten
Die einzelnen Regelungen und Vorschriften der PPWR gelten nicht alle „auf einen Schlag“, sondern kommen schrittweise und nach Fristen gestaffelt zur Geltung.
Viele Pflichten, beispielsweise zu Recyclingfähigkeit, Mehrweg, Verpackungsminimierung oder Rezyklateinsatz, gelten erst ab den Jahren 2030 bis 2040. Hier werden in Zukunft Standards und Quoten kommen, deren Einhaltung nachgewiesen werden muss. Es gibt jedoch auch Pflichten, die bereits ab dem 12. August 2026 greifen.

Die PPWR knüpft Pflichten an rechtliche Rollen. In welchem Umfang ein Unternehmen ab dem 12. August 2026 von der PPWR betroffen ist, kommt also darauf an, ob es als Erzeuger, Hersteller, Importeur, Vertreiber oder Endvertreiber auftritt. Oft haben Unternehmen je nach verwendeter Verpackung mehr als eine Rolle und entsprechend unterschiedliche Pflichten. Unternehmen sollten bis zum 12. August 2026 sicherstellen, dass sie:
- ihre Rolle nach PPWR kennen (Erzeuger, Hersteller, Importeur, Vertreiber),
- ihre Verpackungen nach Verpackungsart klassifiziert haben (z. B. Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Transportverpackungen, Serviceverpackungen),
- Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung vorbereitet haben,
- Stoffgrenzwerte, insbesondere für Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom), einhalten,
- PFAS-Grenzwerte bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt einhalten,
- Registrierung, Mengenmeldung und Kostenbeteiligung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung organisiert haben, und
- bei Online-Vertrieb bzw. Plattformnutzung die zusätzlichen Informations- und Prüfpflichten beachten.
Der wichtigste erste Schritt ist die Klärung, welche Rolle(n) das Unternehmen nach PPWR-Systematik einnimmt, um zu erkennen, welche Pflichten es erfüllen muss. Darauf aufbauend sollte ein vollständiges Verzeichnis eingesetzter Verpackungen erstellt werden: Welche Verpackung wird für welches Produkt verwendet, aus welchem Material besteht sie, wer liefert sie, in welchen Ländern wird sie in Verkehr gebracht und wer trägt die rechtliche Verantwortung?
Erste Hilfe und Informationen
Unternehmen können sich als erste Anlaufstelle an das Deutsche Verpackungsinstitut e. V. wenden, das gegebenenfalls an entsprechende Experten verweist.

Über das dvi
Das Deutsche Verpackungsinstitut e. V. (dvi) wurde 1990 gegründet. Es vernetzt als einziger Verband der Verpackungswirtschaft branchenübergreifend Menschen und Unternehmen der gesamten Wertschöpfungskette vom Maschinenbau über alle Segmente der Verpackungs- und Konsumgüterindustrie sowie Handel und Markenunternehmen bis hin zur Kreislaufwirtschaft- und Recyclingindustrie mit dem Ziel, innovative und nachhaltige Ansätze zu initiieren.
Das dvi setzt sich branchen- und materialübergreifend für Themen der Verpackungswirtschaft ein und lehnt ideologisch geführte Diskussionen ab. Es macht Verpackung zum Thema in der Öffentlichkeit, bringt Objektivität in die oft mit Vorurteilen und falschen Gemeinplätzen durchzogene Diskussion und informiert mit Tatsachen über die Leistungen der Verpackung und ihrer Akteure. Zu den Initiativen des dvi zählen der Deutsche Verpackungspreis, der Deutsche Verpackungskongress, der Tag der Verpackung, die Dresdner Verpackungstagung, die Verpackungsakademie, das Forum Packaging Strategies, der Student Day und das Nachwuchsprojekt PackVision.
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