pro agro – Statement zur EU-Entscheidung um die «Veggie-Wurst»

Schönwalde-Glien Viel Wind in die falsche Richtung! – Verband sieht das Thema gelassen. Ordentliche Deklaration ist entscheidend.

Der Verband pro agro sieht grundsätzlich keine Probleme in der Verwendung von Begriffen wie «Tofu-Wurst» oder «Veggie-Burger». «Wurst» oder «Burger» sind aus Verbandssicht eher kulturell geprägte Begriffe, die vornehmlich Auskunft zu Verwendung und Aussehen geben.

Woraus solche Produkte letztendlich bestehen, wurde auch bisher schon durch eine weiterführende Produktbeschreibung erklärt. («Rindersalami», «Pulled-Pork-Burger» sowie Zutatenliste). Gesellschaftlicher Wandel bringt es nun mal mit sich, daß Begriffe eine Bedeutungsänderung oder -erweiterung erfahren. „Wir bezeichnen ja heute noch das Blech über den Rädern unserer Autos als «Kot-Flügel», obwohl es – abgesehen davon, daß es selten noch aus Blech ist – schon lange nicht mehr die Aufgabe hat, die Insassen vor hochgewirbeltem Pferdemist zu schützen.“ gibt der Geschäftsführer des Verbandes pro agro, Kai Rückewold, augenzwinkernd zu bedenken. Dieses Beispiel zeige gleich mehrere Bedeutungsänderungen (Funktion und Material), die die Gesellschaft augenscheinlich problemlos akzeptieren konnte.

Wenn also ein vegetarisches Produkt auf dem Teller einem gewohnten Bild entspricht und einen klassischen Namen trägt, ist das nichts, was man per se beanstanden müßte.

„Was in diesem Zusammenhang dennoch wichtig ist, ist, daß die Deklaration vegetarischer oder veganer Produkte genauso umfangreich auszusehen hat, wie bei herkömmlichen Fleischprodukten und den Verbraucherinnen und Verbrauchern kein höherer Aufwand bei der Einordnung des Produktes und dem Erkennen der Zutaten entsteht.“ erklärt Rückewold. Ist das gegeben, sieht der Verband keine Probleme in der Verwendung klassischer Begriffe wie «Wurst» oder «Burger» für fleischlose Alternativen. „Grundsätzlich sollte man den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch einfach eine gewisse Mündigkeit zugestehen.“ mahnt Rückewold an. Mit der Bezeichnung «Austernpilz-Steak» schien man ja bisher auch keine Probleme zu haben.