Das Thema Nachhaltigkeit ist allgegenwärtig, und zwar nicht nur als ethisches Ideal, sondern auch als gesetzliche Pflicht und zunehmend als Kriterium für die Unternehmensbewertung durch interessierte Wirtschaftskreise (neudeutsch „Stakeholder“), also beispielsweise durch gegenwärtige und zukünftige Mitarbeiter, durch Kunden und Lieferanten, Investoren und potenzielle Partner oder durch öffentliche Meinung und Politik. In der Workshop-Reihe „Nachhaltigkeit – Anforderungen und Chancen für Ihr Unternehmen!“ (online am 5. und 7. November 2024) vermittelte pro agro erstklassigen Input zu den rechtlichen Grundlagen nachhaltiger Unternehmensführung sowie zu den rechtskonformen Inhalten einer nachhaltigen Kundenkommunikation. In unserem heutigen Beitrag geht es um die Grundlagen der Thematik (einschließlich nützlicher Querverweise); in der folgenden Dezember-Ausgabe des Newsletters berichten wir über die Verbrauchermeinung zum Thema Nachhaltigkeit und darüber, wie man Nachhaltigkeit von Produkten und Angeboten korrekt bewirbt.
Einführend gab Mia Angelov (Foto) von der Schweriner Agentur 2020 Hinweise, was bzw. wann im Rahmen der von der EU geforderten Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) auf die Unternehmen zukommt. Die Abkürzung „CSRD“ steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“, den Titel der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie schreibt vor, dass Unternehmen nicht nur die betriebswirtschaftlichen Zahlen (zum Beispiel Bilanz), sondern auch die nicht-finanziellen Daten veröffentlichen müssen.
Dadurch soll die Berichtspflicht in Sachen Nachhaltigkeit EU-weit vereinheitlicht, verbessert und erweitert sowie zusätzlich mehr Transparenz und Vergleichbarkeit geschaffen werden. Faktisch führt dies zur Gleichstellung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Berichtspflicht gilt für solche Unternehmen, die zwei der folgenden Bedingungen erfüllen: mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz, mehr als 250 Mitarbeiter. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, freiwillig die EU-Regeln der Nachhaltigkeitsberichterstattung anzuwenden. Angesichts des komplexen Regelwerks, des nicht unerheblichen administrativen Aufwands und der strikten zeitlichen Taktung könnte es ratsam sein, sich externe Unterstützung durch Experten einzuholen. Am Ende des jährlichen Prozesses steht das Testat einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Einen Überblick über die CSR-Richtlinie und die damit verbundenen Anforderungen der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung finden Sie hier.
Das alles hört sich an wie ein neues von der EU-Behörde initiiertes bürokratisches Monster, das den betroffenen Unternehmen nichts als zusätzliche Arbeit und Kosten bringt. Allerdings wäre das eine stark verkürzte Sichtweise, wie Daniel Obst (Foto, ebenfalls Experte der Agentur 2020) hervorhob und seinen inhaltlichen Fokus stattdessen auf die Chancen konsequenter Nachhaltigkeit legte. Dazu zählen die Steigerung von Kosteneffizienz, Prozessoptimierung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Motivation und Bindung der Mitarbeiter, Stärkung der Marke und vieles mehr, was den Unternehmen der Ernährungsbranche strategische Vorteile bringt.
Beispiele hierfür sind:
- Ressourceneffizienz, wodurch sich Energie- und Rohstoffkosten senken lassen,
- Kreislaufwirtschaft, was neue Einkommensströme generieren und das Unternehmens-Image verbessern kann,
- Kommunikation und Zertifizierungen, die einen Beitrag zur Stärkung der Marke und des Kundenvertrauens leisten können
- CSRD-konforme Prozesse helfen, sich von der Konkurrenz abzuheben, Innovationen voranzutreiben und neue Märkte zu erschließen.
Um die Nachhaltigkeit im Unternehmen zu verbessern, empfiehlt Daniel Obst eine Wesentlichkeitsanalyse zur Standortbestimmung. Dadurch lassen sich die wesentlichen Themen für den Betrieb identifizieren und Prioritäten setzen. Grundsätzlich sollten Nachhaltigkeits-Maßnahmen schrittweise in den Geschäftsplan, die Strategie und die Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert werden. Als vorteilhaft könnte auch die „tiefgehende Auseinandersetzung mit der Lieferkette dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck der Ernährungswirtschaft gemeinschaftlich zu reduzieren“.