Qualitätsprogramm „gebietseigenes Gehölz“

Der Verband zur Förderung des ländlichen Raumes in der Region Brandenburg – Berlin e.V. – pro agro – vergibt auf der Grundlage des vorliegenden Qualitätsprogrammes das Zeichen „Qualitätserzeugnis – pro agro geprüft – Gebietseigenes Gehölz“.

Es dient dazu, Gehölze aus definierten heimischen und gesicherten Vorkommen zu kennzeichnen, um das Vertrauen der Kunden in diese so erzeugten Produkte nachhaltig zu festigen. Das Qualitätszeichen bestätigt eine transparent dokumentierte Produktionsweise und steht für herkunftsgesicherte, gebietseigene Gehölze, die nicht dem Forstvermehrungsgutgesetz vom 22. Mai 2002 (FoVG) unterliegen. Durch lückenlose Aufzeichnungen wird der gesamte Prozess der Baumschulproduktion, von der Saatgutgewinnung, der Anzucht bis hin zur Vermarktung der Gehölze rückverfolgbar dokumentiert, so dass der Abnehmer die Möglichkeit hat, sich über die Maßnahmen und Kontrollen zur Sicherung der Herkünfte zu informieren.

Mit dem Qualitätsprogramm werden die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) formulierten Anforderungen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt sowie zur Ausbringung gebietsfremder Pflanzen in die freie Natur anwendbar gemacht. Nach § 40 BNatSchG ist die Ansiedlung gebietsfremder Pflanzen in die freie Natur seit dem 1. März 2020 genehmigungspflichtig. Die Ausbringung gebietseigener Pflanzen ist dagegen genehmigungsfrei. Mit seinen Qualitäts- und Prüfkriterien unterstützt das Qualitätsprogramm die Baumschulen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und schafft Voraussetzungen für einen nachhaltigen Beitrag der Baumschulwirtschaft zum Erhalt der genetischen Vielfalt gebietseigener Gehölze und zum Schutz von Natur und Umwelt.

Das Qualitätszeichen ist markenrechtlich durch den Verband pro agro geschützt.

Downloads

Qualitätsprogramm „Gebietseigenes Gehölz“
Anlage 1 – Zertifizierungsantrag

Anlage 2 – Liste der gebietseigenen Gehölze sowie Darstellung der Herkunftsgebietseinteilung für Brandenburg

Anlage 3 – Ernteprotokoll für Bestände gebietseigener Gehölze

Anlage 4 – Kontrollbuchblatt für Gehölze

Anlage 5 – Protokoll der Betriebsprüfung

Wo bekomme ich von pro agro zertifizierte „Gebietseigene Gehölze“?