Rinderhaltung

An der Initiative Tierwohl Rind, welche am 1. April 2022 in die erste Programmlaufzeit gestartet ist, können Rindermäster, Kälbermäster und Milchviehhalter für 3 Jahre (längstens bis zum 30.06.2025) teilnehmen.

Die Basiskriterien entsprechen den QS-Kriterien Rinderhaltung in den Bereichen Tierhaltung, Hygiene und Tiergesundheit. Zudem ist die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring und dem QS-Schlachtbefunddatenprogramm verpflichtend. Die Kriterien ITW Rind umfassen u.a. „Vergrößertes Platzangebot“, „Sauberkeit der Tiere“, „intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung“ und „Weiterbildungsmaßnahmen“. Zudem steht das Kriterium „Scheuermöglichkeiten“ im Fokus.

Die Finanzierung erfolgt entlang der Wertschöpfungskette vom Lebensmitteleinzelhandel/ Gastronomie über die Fleischwirtschaft an den Tierhalter. Die Rinderhalter erhalten für den Mehraufwand, der Ihnen für die Einhaltung der ITW-Kriterien entsteht, einen Preisaufschlag auf den Marktpreis direkt von ihrem Schlachtbetrieb oder Abnehmer, daher sollten sich Betriebe frühzeitig mit Ihren Vermarktern, Schlachtunternehmen oder Viehhändlern über die Lieferung von ITW-Tieren abstimmen.

Die wichtigsten Informationen zur Teilnahme an der Initiative Tierwohl Rind finden Sie im beigefügten Infoschreiben.

Anmeldeunterlagen Rindermast

Weitere Unterlagen