Rinderhaltung
An der Initiative Tierwohl Rind können Rindermäster, Kälbermäster und Milchviehhalter teilnehmen, wenn sie bestimmte Kriterien für mehr Tierwohl umsetzen.
Die Basiskriterien entsprechen den QS-Kriterien Rinderhaltung in den Bereichen Tierhaltung, Hygiene und Tiergesundheit. Zudem ist die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring und dem QS-Schlachtbefunddatenprogramm verpflichtend. Die Kriterien ITW Rind umfassen zudem ein vergrößertes Platzangebot, die Sauberkeit der Tiere, eine intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung und Weiterbildungsmaßnahmen. Zudem steht das Kriterium Scheuermöglichkeiten im Fokus.
Die Finanzierung erfolgt entlang der Wertschöpfungskette vom Lebensmitteleinzelhandel/ Gastronomie über die Fleischwirtschaft an den Tierhalter. Die Rinderhalter erhalten für den Mehraufwand, der Ihnen für die Einhaltung der ITW-Kriterien entsteht, einen Preisaufschlag auf den Marktpreis direkt von ihrem Schlachtbetrieb oder Abnehmer, daher sollten sich Betriebe frühzeitig mit Ihren Vermarktern, Schlachtunternehmen oder Viehhändlern über die Lieferung von ITW-Tieren abstimmen.
Rindermast
Ein Tierwohlentgelt, das ihren finanziellen Mehraufwand kompensieren soll, bekommen Rindermäster von den Schlachtunternehmen (bzw. ihren Vermarktungspartnern), die sie beliefern. Hierzu schließen sie bilaterale Vereinbarungen untereinander.
Milchviehhaltung
Milchviehbetriebe, die an einem von der ITW anerkannten Tierwohlprogramm für Milch teilnehmen, können ihre Schlachtkühe in das ITW Programm liefern und den definierten Preisaufschlag pro kg Schlachtgewicht ebenfalls erhalten. Wichtig ist, dass sich die Milchviehhalter mit ihren Abnehmern abstimmen und Absprachen zur Lieferung von ITW-Tieren treffen.
Für die Teilnahme an der ITW ist die Anmeldung über einen Bündler notwendig. Dafür steht Ihnen pro agro gern zur Verfügung.