Geflügelhaltung

Auch im Geflügelbereich startet die Initiative Tierwohl im Jahr 2024 in die 4. Phase. In der Geflügelproduktion verpflichten sich Landwirte, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen wollen, u. a. zur Teilnahme an einem anerkannten Qualitätssicherungssystem, sowie zur Durchführung von Stallklima- und Tränkewasserchecks. Darüber hinaus müssen Anforderungen in den Bereichen Weiterbildung, Tiergesundheit und Tierhaltung umgesetzt werden.

Geflügelbetriebe können sich ab 1. September 2023 fortlaufend über einen Bündler zur Teilnahme anmelden. Im Gegensatz zur 3. Programmphase wird der Preisaufschlag ab dem 1. April 2024 direkt vom Schlachtbetrieb an den Teilnehmer ausgezahlt. Um die Umstellung zu erleichtern, wird der Preisaufschlag im ersten Quartal 2024 noch über die Trägergesellschaft ausgezahlt. Die teilnehmenden Betriebe sollten sich jedoch frühzeitig mit Ihren Vermarktern bzw. Schlachtunternehmen über die Lieferung von ITW-Tieren abstimmen.

Die wichtigsten Informationen zur Teilnahme an der ITW Geflügel finden Sie im nachfolgen Infoschreiben der ITW.

Anmeldeunterlagen Hähnchenmast/ Putenmast

Weitere Unterlagen

Anmeldeunterlagen Pekingentenmast

Weitere Unterlagen