Geographische Herkunftsangaben

In Europa werden regionale Spezialitäten von der EU unter Schutz gestellt. Verwendet werden dafür die Siegel „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.), „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) und „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.).

Im Land Brandenburg sind

  • Spreewälder Gurken (g.g.A.)
  • Spreewälder Meerrettich (g.g.A.)
  • Bio-Heumilch (g.t.S.)
  • Beelitzer Spargel (g.g.A.)
  • Brandenburger Landwein (g.g.A.)
  • Spreewalder Gurkensülze (g.g.A.)

unter den besonderen Schutz gestellt.

Spreewaldverein

Spreewaldverein

Beelitzer Spargelverein

Gläserne Molkerei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Spezialität befindet sich aktuell im Antragsverfahren:

  • Peitzer Karpfen

Die Potenziale und Chancen im geografischen Herkunftsschutz sind in der Studie „Kulinarisches Erbe Brandenburg“ (pro agro, 2009) konkret benannt, aber immer noch nicht ausgeschöpft. Die Studie besagt: Die mit dem EU-Schutz verbundene Einzigartigkeit bedeutet Wettbewerbsvorteile für Erzeuger und Hersteller durch die klare Abgrenzung gegenüber anderen Anbietern und verbessert gleichzeitig die Position gegenüber dem Handel (vgl. pro agro, Kulinarisches Erbe Brandenburg, 2009).

„Zudem liefert die Einzigartigkeit des Produktes die Basis für ein gemeinsames, strategisch geplantes Marketing und somit für Absatz- und Umsatzsteigerungen und die Durchsetzung höherer Preise im In- und Ausland. Die Verwendung geschützter regionaler Produkte kann die regionale und lokale Identität fördern, bestehende Arbeitsplätze sichern und der Region zusätzliche Beschäftigungsimpulse geben, da die Wertschöpfung an die Region gebunden wird. Ein weiterer Vorteil liegt in der Bildung einer Schutzgemeinschaft als zentrale Anlaufstelle gegenüber EU, Verbraucher und Handel.“ (pro agro, Kulinarisches Erbe, 2009).

Kulinarisches Erbe Brandenburg_pro agro_2009

Weitere Informationen auch auf den Seiten des Brandenburger Landwirtschaftsministeriums